Umgang mit Feuerwerk

Bald ist es wieder soweit: Das alte Jahr endet und viele von uns möchten den Start ins neue Jahr mit Silvester-Raketen, Krachern und Böllern begrüßen. Leider sind in jedem Jahr wieder schwere Verletzungen und Brände durch unsachgemäße Verwendung von Feuerwerkskörpern zu verzeichnen. Jährlich erleiden 200 Kinder Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden durch fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Beachten Sie deshalb bitte unsere Hinweise beim Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Verwenden Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper mit CE-Zeichen und einer Registriernummer, z. B. „0589-F2-001“.
  • Nehmen Sie keine Veränderungen an Feuerwerkskörpern vor, zum Beispiel durch Verkürzen der Zündschnur.
  • Lagern Sie Feuerwerkskörper an einem sicheren und für Unbefugte unzugänglichen Ort.
  • Silvesterfeuerwerk gehört nicht in die Hände von Kindern und alkoholisierten Personen.
  • Halten Sie Feuerwerkskörper beim Anzünden niemals in der Hand.
  • Brennen Sie niemals Feuerwerkskörper für draußen in geschlossenen Räumen ab und feuern Sie Raketen nur aus sicheren Behältern wie leeren Flaschen in einem Getränkekasten senkrecht nach oben ab.
  • Heben Sie „Blindgänger“ nicht auf und versuchen Sie nicht diese erneut zu zünden. Nicht abgebrannte Feuerwerkskörper am besten mit Wasser ablöschen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 bzw. Klasse II ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Achten Sie auf zusätzliche Einschränkungen Ihrer Gemeinde. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altersheimen ist das Abbrennen generell verboten.
  • In München gelten an Silvester weitere Verbote durch Allgemeinverfügungen.
  • Zielen Sie niemals mit brennenden Feuerwerkskörpern auf Menschen, Tiere oder brennbare Gegenstände.
  • Da viele Haustiere gegen Lärm sehr empfindlich sind, sollten Hunde und Katzen zum Schutz vor Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung verbleiben.
  • Schließen Sie Fenster und Dachluken. Wenn möglich, stellen Sie Ihr Auto in einer Garage ab.

Zuguterletzt noch eine Bitte: Räumen Sie gleich nach der Silvesterfeier die Straße wieder frei! In der Neujahrsnacht sind besonders häufig Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei unterwegs. Sektflaschen und abgebrannte Feuerwerksbatterien mitten auf der Straße gefährden das sichere und schnelle Ausrücken der Einsatzfahrzeuge. Achten Sie in der Silvesternacht auch auf die Parksituation in Ihrem Viertel.

Weitere Informationen: Hinweise im Verbraucherinformationssystem Bayern