Reinigung von Gesichtsmasken

Wie in den Medien bereits mitgeteilt, wird ab Montag den 27. April 2020 eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und bei Einkäufen eingeführt.

Da die Feuerwehr München bereits Brandeinsätze in Zusammenhang mit der Reinigung von Masken zu verzeichnen hat, möchten wir auf folgende Punkte hinweisen: 

Viele Masken haben Drahtbügel im Nasenbereich verarbeitet. Daher dürfen diese NICHT zur Reinigung in die Mikrowelle. Durch das Metall kann eine Funkenbildung hervorgerufen werden, welche die Maske und die Mikrowelle in Brand setzen. 

TIPP: Es reicht aus, die Masken zu bügeln oder bei 60 Grad in der Waschmaschine zu waschen.

Wenn sie diese Punkte berücksichtigen, können sie die Masken im Anschluss wiederverwenden. Bitte halten sie trotz der Gesichtsmaske weiterhin die Abstandsregeln ein und bleiben sie Gesund.